Alles zu Deinem Motorrad-Führerschein
Klasse AM, A1, A2, A, B196
Um die Welt auf zwei Rädern zu erobern, kannst Du Dich hier informieren, welche Motorrad-Klasse für Dich in Frage kommt.
Die einzelnen Klassen unterscheiden sich vom Hubraum über Geschwindigkeit bis hin zum Mindestalter. Keine Sorge, wir brechen das hier für Dich auf und geben Dir einen Überblick über die Führerscheinklassen A, A2, A1, AM und B196.
Mit der Klasse A darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Außerdem sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW eingeschlossen.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
- Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
Tipp: Durch unsere zwei Geschäftsstellen bietet wir Euch im Idealfall 4 Unterrichtstage pro Woche an, so dass zumindest der Grundstoff zügig durchgenommen werden kann.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung plus 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt
Mit der Klasse A1 darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Außerdem sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW eingeschlossen.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: AM
- Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
Tipp: Durch unsere zwei Geschäftsstellen bietet wir Euch im Idealfall 4 Unterrichtstage pro Woche an, so dass zumindest der Grundstoff zügig durchgenommen werden kann.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung plus 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt
Mit der Klasse A2 darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg fahren, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: A1 und AM
- Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
Tipp: Durch unsere zwei Geschäftsstellen bietet wir Euch im Idealfall 4 Unterrichtstage pro Woche an, so dass zumindest der Grundstoff zügig durchgenommen werden kann.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung plus 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt
Mit der Klasse AM darfst Du leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Mopeds) der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen fahren. Außerdem sind dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen eingeschlossen.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre; 15 Jahre (nur Fahrten im Inland zulässig, bis Du das 16. Lebensjahr vollendet hast)
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: keine
- Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Zusatzstoff
Tipp: Durch unsere zwei Geschäftsstellen bietet wir Euch im Idealfall 4 Unterrichtstage pro Woche an, so dass zumindest der Grundstoff zügig durchgenommen werden kann.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung
Mit der Klasse B und der Schlüsselzahl 196 darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Diese Fahrberechtigung gilt ausschließlich für Fahrten im Inland.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B
- Mindestalter: 25 Jahre
- Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 196): keine Befristung
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: keine
- Ärztliche Untersuchung: nein
Fahrerschulung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung.
Ziel ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Theoretische Schulung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktischer Übungsstoff
- Mindestens fünf Unterrichtseinheiten a 90 min mit Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- Automatikfahrzeuge dürfen als Schulungsfahrzeuge verwendet werden.
