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Dein KFZ-Führerschein

Klasse B, BE

Wahrscheinlich ist auch für Dich der Führerschein für das Auto der wichtigste Führerschein von allen. Infos zur Klasse B gibt es hier.

Mit der Klasse B darfst Du Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz) fahren. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW dürfen gefahren werden, jedoch erst ab 21 Jahre.

Voraussetzungen
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung); 21 Jahre (für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, aber nur im Inland)
  • Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: L und AM
  • Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
    • Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Zusatzstoff
    • Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Zusatzstoff

Tipp: Durch unsere zwei Geschäftsstellen bietet wir Euch im Idealfall 4 Unterrichtstage pro Woche an, so dass zumindest der Grundstoff zügig durchgenommen werden kann.

Die praktische Mindestausbildung
  • Grundausbildung plus 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt

Mit der Klasse BE darfst Du Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung)
  • Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Die praktische Mindestausbildung
  • Grundausbildung und 3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt

Mit der Klasse B und der Schlüsselzahl 196 darfst Du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Diese Fahrberechtigung gilt ausschließlich für Fahrten im Inland.

Voraussetzungen
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 196): keine Befristung
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • Ärztliche Untersuchung: nein
Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung. 

 Ziel ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Theoretische Schulung
  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
    • 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktischer Übungsstoff
  • Mindestens fünf Unterrichtseinheiten a 90 min mit Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
  • Automatikfahrzeuge dürfen als Schulungsfahrzeuge verwendet werden.