Die ganz große Klasse
Klassen C1, C1E, C und CE
Unsere "schwere Fahrzeugklasse" bringt Dich beruflich weiter, aber auch in der Freizeit können z. B. größere Wohnmobile ganz neue Perspektiven bieten.
Mit der Klasse C1 darfst Du Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg fahren, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: keine
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Erweiterung von B auf C1:
- 6x Grundstoff
- 6x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B
oder - 2x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse D1
oder - 2x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse D
- Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
- 6* x bzw. 12x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B
- 6x für Klasse C1
- Bei Erweiterung von B auf C1:
* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse C1 begonnen werden darf.
Tipp: Durch unsere zwei Geschäftsstellen bietet wir Euch im Idealfall 4 Unterrichtstage pro Woche an, so dass zumindest der Grundstoff zügig durchgenommen werden kann.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung plus 3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt
-
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Mit der Klasse C1E darfst Du Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse C1 erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf
Die theoretische Ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.
Die praktische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung von C1 auf C1E
- Grundausbildung plus 3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt
- Gemeinsamer Erwerb von Klasse C1 und C1E (oder gemeinsamer Erwerb B*, C1 und C1E)
-
Grundausbildung plus 4x Landstraße (1x Solo, 3x Zug), 2x Autobahn (1x Solo 1x Zug), 2x Nachtfahrt (0x Solo 0, 2x Zug)
-
* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse C1 begonnen werden darf.
Mit der Klasse C darfst Du Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg fahren, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
- Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf)
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: C1
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Erweiterung von B auf C:
- 6x Grundstoff
- 10 x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B
- 4x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C1
- 4x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse D1
- 2x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse D
- Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
- 6*/12 Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Zusatzstoff für Klasse B
- 10x klassenspezifischer Zusatzstoff für Klasse C
- Bei Erweiterung von B auf C:
* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse C begonnen werden darf.
Die praktische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung von B auf C:
- Grundausbildung plus 5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Nachtfahrt
- Bei Erweiterung von C1 auf C:
- Grundausbildung plus 3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt
Mit der Klasse CE darfst Du Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse C erforderlich
- Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf)
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
- Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie DE, sofern D vorhanden ist
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Erweiterung von C auf CE:
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C
- Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
- 6x Grundstoff
- 10x klassenspezifischer Zusatzstoff für Klasse C
- 4x klassenspezifischer Zusatzstoff für Klasse CE
- Bei Erweiterung von C auf CE:
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung plus 5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Nachtfahrt
